Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der KR Bautechnik GmbH, Juraweg 3, 5070 Frick, Schweiz, und ihren Kundinnen und Kunden über Bau-, Holzbau-, Montage-, Renovations-, Innenausbau- und damit zusammenhängende Leistungen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Werkverträge, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der KR Bautechnik GmbH, soweit im individuellen Vertrag oder in der Offerte nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und Offerten gehen diesen AGB vor. Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn die KR Bautechnik GmbH ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten sind während der darin angegebenen Frist verbindlich. Fehlt eine solche Angabe, gilt eine Offerte grundsätzlich während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte, Unterzeichnung eines Werkvertrags, Auftragsbestätigung oder durch ausdrückliche Beauftragung der Arbeiten zustande.
Pläne, Berechnungen, Skizzen, Visualisierungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum der KR Bautechnik GmbH oder der jeweiligen Rechteinhaber und dürfen ohne Zustimmung nicht für andere Projekte verwendet oder an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden.
Aufwändige Planungs-, Beratungs- oder Offertarbeiten können verrechnet werden, sofern die Kundschaft vor deren Ausführung ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen wurde.
3. Leistungsumfang
Massgebend für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind die angenommene Offerte, der Werkvertrag, allfällige Pläne sowie schriftlich bestätigte Änderungen und Nachträge.
Leistungen, Materialien oder Arbeiten, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden separat verrechnet.
Die KR Bautechnik GmbH ist berechtigt, geeignete Mitarbeitende, Subunternehmer und Fachunternehmen beizuziehen, soweit nicht aufgrund der Natur des Auftrags eine persönliche Ausführung vereinbart wurde.
4. Preise und Mehrwertsteuer
Es gelten die in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Preise. Ob Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, richtet sich nach der jeweiligen Offerte.
Bei Regiearbeiten erfolgt die Abrechnung nach effektivem Zeit-, Material-, Maschinen- und gegebenenfalls Fahr- beziehungsweise Transportaufwand gemäss vereinbarten oder üblichen Ansätzen.
Bei ausdrücklich vereinbarten Pauschal- oder Festpreisen gilt der vereinbarte Preis vorbehaltlich nachträglicher Bestellungsänderungen, zusätzlicher Leistungen sowie gesetzlich vorgesehener Anpassungsgründe.
5. Zusatz- und Änderungsarbeiten
Änderungen des Auftrags durch die Kundschaft sowie Arbeiten, die aufgrund nicht erkennbarer Gegebenheiten, bestehender Bauteile, behördlicher Anforderungen oder notwendiger technischer Anpassungen zusätzlich erforderlich werden, können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
Soweit möglich informiert die KR Bautechnik GmbH die Kundschaft vor Ausführung wesentlicher Zusatzarbeiten über deren Auswirkungen. Dringende Massnahmen zur Verhinderung von Schäden oder Gefahren bleiben vorbehalten.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungsplan und Fälligkeit richten sich in erster Linie nach der jeweiligen Offerte oder dem Werkvertrag. Die KR Bautechnik GmbH kann angemessene Akonto-, Material- oder Vorauszahlungen verlangen.
Fehlt eine besondere Vereinbarung, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann die KR Bautechnik GmbH nach Mahnung weitere Leistungen bis zur Zahlung aussetzen. Verzugszinsen und weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise nach einer ausdrücklich vereinbarten Regelung.
7. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Die Kundschaft stellt der KR Bautechnik GmbH rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Pläne und Angaben zur Verfügung und weist auf bekannte Leitungen, Installationen, verdeckte Bauteile, Schadstoffe, statische Besonderheiten oder andere relevante Risiken hin.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Kundschaft für notwendige Bewilligungen, Zustimmungen von Eigentümerschaften, Verwaltungen oder Nachbarschaften sowie für die Zugänglichkeit des Arbeitsbereichs verantwortlich.
Erforderliche Arbeitsflächen und Zugänge sind freizuhalten. Soweit für die Arbeiten erforderlich und zumutbar, sind Strom- und Wasseranschlüsse vor Ort zur Verfügung zu stellen.
8. Termine und Ausführungsfristen
Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Frist bleibt vorbehalten.
Verzögerungen aufgrund von Witterung, Lieferengpässen, behördlichen Anordnungen, unvorhersehbaren baulichen Verhältnissen, höherer Gewalt, Ausfällen von Drittunternehmen oder sonstigen Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der KR Bautechnik GmbH verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Dasselbe gilt bei Verzögerungen, die durch Änderungswünsche, fehlende Mitwirkung, verspätete Entscheidungen oder andere Umstände aus dem Verantwortungsbereich der Kundschaft verursacht werden.
9. Material und natürliche Eigenschaften
Holz ist ein Naturprodukt. Farb-, Struktur- und Maserungsunterschiede, Äste sowie technisch unvermeidbare Veränderungen durch Feuchtigkeit, Temperatur und Alterung stellen im üblichen und materialgerechten Umfang keinen Mangel dar.
Bei bestehenden Gebäuden können Massabweichungen, Unebenheiten, nicht sichtbare Schäden oder andere Abweichungen vorhanden sein. Erforderliche Anpassungsarbeiten werden, soweit sie nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, als Zusatzleistung behandelt.
10. Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung beziehungsweise Ablieferung ist das Werk durch die Kundschaft zu prüfen. Festgestellte Mängel sind der KR Bautechnik GmbH möglichst konkret mitzuteilen.
Für Baumängel gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. Insbesondere werden gesetzlich zwingende Mängelrügefristen nicht verkürzt. Bei den seit dem 1. Januar 2026 geltenden Bestimmungen beträgt die zwingende Mindestfrist für die Rüge von Baumängeln grundsätzlich 60 Tage ab Ablieferung beziehungsweise bei versteckten Mängeln ab deren Entdeckung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das gesetzlich zwingende Recht auf Nachbesserung bei Baumängeln bleibt unberührt. Die KR Bautechnik GmbH ist grundsätzlich berechtigt, einen von ihr zu vertretenden Mangel innerhalb angemessener Frist selbst zu prüfen und nachzubessern, soweit dies gesetzlich zulässig und zumutbar ist.
Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden oder Beeinträchtigungen, die insbesondere auf gewöhnliche Abnutzung, unsachgemässe Nutzung, mangelnden Unterhalt, Eingriffe Dritter, vom Kunden gelieferte ungeeignete Materialien oder auf Umstände zurückzuführen sind, welche die KR Bautechnik GmbH nicht zu vertreten hat.
11. Haftung
Die KR Bautechnik GmbH haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie oder von ihr beigezogene Personen schuldhaft verursachen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei mittelbaren Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden, bleiben vorbehalten.
Für Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben der Kundschaft, unbekannter verdeckter Verhältnisse oder eigenmächtiger Änderungen durch die Kundschaft oder Dritte entstehen, haftet die KR Bautechnik GmbH nur, soweit sie diese Umstände zu vertreten hat.
12. Unterbruch, Rücktritt und Kündigung
Wird ein Auftrag durch die Kundschaft vor vollständiger Ausführung beendet, richten sich Vergütung und allfällige Entschädigungsansprüche nach dem individuellen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte beziehungsweise nicht mehr stornierbare Materialien und entstandene Kosten sind in jedem Fall zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig.
Bei wesentlicher Vertragsverletzung oder erheblichem Zahlungsverzug kann die KR Bautechnik GmbH die Arbeiten nach angemessener Fristansetzung unterbrechen und ihre gesetzlichen Rechte geltend machen.
13. Eigentum an Unterlagen und Bildmaterial
Von der KR Bautechnik GmbH erstellte technische Unterlagen, Pläne, Kalkulationen und Konzepte dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
Fotos von ausgeführten Arbeiten werden für Referenz- oder Werbezwecke nur verwendet, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine berechtigten Interessen der Kundschaft entgegenstehen. Personenbezogene oder eindeutig private Inhalte werden nicht ohne erforderliche Zustimmung veröffentlicht.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bearbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der KR Bautechnik GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
16. Salvatorische Klausel und Änderungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der betreffenden Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Massgebend ist diejenige Fassung der AGB, die bei Vertragsabschluss vereinbart beziehungsweise wirksam einbezogen wurde. Änderungen für zukünftige Verträge bleiben vorbehalten.
KR Bautechnik GmbH
Juraweg 3
5070 Frick
Schweiz
Telefon: +41 78 300 12 24
E-Mail: info@krbautechnik.com
Hinweis: Diese AGB sind auf die Tätigkeit eines Schweizer Holzbau- und Bauunternehmens zugeschnitten. Da konkrete Vertragsmodelle, Versicherungen, MWST-Status, Subunternehmerverhältnisse und einzelne Projekte zusätzliche Anforderungen auslösen können, empfiehlt sich vor dem verbindlichen Einsatz eine Prüfung durch eine Schweizer Rechtsfachperson.
